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TNI-Test: Glühwein trinken & fahren?

Darf ich nach einem Glühwein noch Autofahren?

Habt ihr euch nach einem Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt auch schon mal gefragt, ob ihr wohl noch Autofahren dürft? Die Promille-Grenze für Autofahrer ab 21 Jahren (für jüngere Fahrer und Fahranfänger gilt ein absolutes Alkoholverbot) liegt offiziell bei 0,5 Promille. Wer Schlangenlinien fährt, kann auch schon ab 0,3 Promille bestraft werden. Aber wie viel macht eigentlich ein Glühwein aus?

Wir haben es getestet, möchten aber eines vorwegschicken: Niemand sollte Alkohol trinken, wenn er Auto fährt. Auch soll der Test auf gar keinen Fall Leute dazu animieren, ihre Alkoholgrenze auszutesten oder überhaupt zu trinken. Wir wollten lediglich prüfen, wie sich Glühwein auf die Atemalkoholkonzentration von Menschen auswirkt und ob Alter, Größe, Statur oder das Geschlecht dabei eine Rolle spielen.

Zum Ablauf: Vor dem Test haben wir uns ein zuverlässiges und genormtes Testgerät gekauft. Anschließend haben wir unsere fünf Testpersonen (drei Männer, zwei Frauen) auf den Weihnachtsmarkt an der Lotter Straße eingeladen. Start war um 17.45 Uhr, alle Tester durften ab 14 Uhr kein Essen mehr zu sich nehmen. Den ersten Glühwein haben wir um 18 Uhr bestellt, den alle Tester innerhalb von 10 Minuten austranken. Anschließend wurde über vier Atemalkoholtests binnen kurzer Zeit der Mittelwert ermittelt. Nach zehn Minuten Pause haben wir Glühwein Nummer zwei bestellt. Ab Getränk Nummer vier hatten die Tester 15 Minuten Zeit. Am Ende des Abends hatten alle Testpersonen – bis auf die älteste, die den letzten Glühwein ausließ – sechs Tassen getrunken. Bei Testperson Nummer drei – einem Raucher, der während des Tests auf die Nikotinstäbchen verzichtete, waren die Werte insgesamt niedriger. Dass Nikotin den Alkoholspiegel im Blut senkt, ist wissenschaftlich bewiesen und haben wir ebenfalls so interpretiert.

Während des Versuchs haben wir unsere Tester auch nach einer persönlichen Einschätzung ihres „Zustands“ befragt. Nach dem ersten Glühwein fühlten sich alle Beteiligten noch „vollkommen nüchtern“, auch nach dem zweiten hielten sich alle noch für fahrtüchtig und „nicht betrunken“.

Ob sich das mit den Promillewerten belegen lässt, könnt ihr auf den Seiten 14 & 15 im aktuellen Dezember-Magazin nachlesen!