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City of Peace? Wie sicher ist Osnabrück?

City of Peace? Wie sicher ist Osnabrück?

Es ist eine Statistik, auf die Osnabrück alles andere als stolz sein kann. Bei einer Untersuchung der Rheinischen Post landete Osnabrück in der Kriminalitätsstatistik Anfang dieses Jahres auf Platz 16 im Straftaten-Ranking von Deutschland. Auch die Zahlen, die die hiesige Polizei seinerzeit zu dem Thema präsentierte, waren alles andere als beruhigend. Gerade in Bezug auf die Sicherheit in der Innenstadt sprach Polizeichef Oliver Voges damals von „einer Lage, mit der keiner glücklich ist“. Mit rund 15.000 Fällen verzeichnete die Polizeidirektion Osnabrück allein bei den sogenannten Rohheits-Delikten (u.a. Köperverletzungen, Raub und Bedrohungen), den höchsten Wert seit mehr als 30 Jahren! Bei mehr als 1.700 dieser Taten standen die Verdächtigen unter Alkoholeinfluss.

Auch deshalb hatte Oberbürgermeisterin Katharina Pötter wenige Tage zuvor einen Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit in der Friedensstadt vorgestellt. Wir erinnern uns: Videoüberwachung in der Johannisstraße bzw. am Neumarkt, eine Waffen- und Alkoholverbotszone rund um den Neumarkt, mehr Beleuchtung, mehr Sauberkeit und eine erhöhte Präsenz von Ordnungskräften bzw. City-Streifen in der Innenstadt. Darüber hinaus standen Selbstbehauptungsschulungen für Mitarbeiter des Einzelhandels, das Frauentaxi und eine „Nachtsam“-Kampagne auf der Liste. Es war ein „Nicht Kleckern – Klotzen!“-Signal der Stadt.

Doch die Umsetzung gestaltet sich – nett formuliert – holprig. Die Videoüberwachung (die in die Verantwortung der Polizei gelegt wurde) wurde noch nicht umgesetzt (wurde sie im Vorfeld vernünftig durchdacht?). Die Waffen- und Alkoholverbotszone ist zwar festgelegt worden, wegen einer fehlenden Textpassage in der Verordnung konnten aber Alkohol-Verstöße nur mit Platzverweisen statt Bußgeldern geahndet werden. Ganz zu schweigen von der Peinlichkeit, dass dieser Verfahrensfehler bereits in der Satzung der Alkoholverbotszone von 2019 rund um den Salzmarkt vorlag und die damals verhängten Bußgelder nun an die Bürger zurückgezahlt werden müssen.)

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